Unser öffentliches Leben ist erneut durch einen Lockdown stark eingeschränkt: Bis zunächst 10. Januar 2021 wurden von der Bundes- wie auch Landesregierung die Corona-Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen verschärft. Seit dem 16. Dezember 2020 ist der Einzelhandel grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen davon gibt es nur für Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs, wie Lebensmitteleinzelhandel (auch Wochenmärkte), Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Darüber hinaus dürfen Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Kioske geöffnet bleiben. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Nicht verboten worden sind Tätigkeiten des Dachdecker-Handwerks und andere Gewerke zur Schaffung und Instandhaltung von Wohnraum und Gebäuden. Gefordert ist vom Gesetzgeber allerdings ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Handwerkern und Kunden. Somit muss kein Immobilienbesitzer fürchten, bei einem Schaden im obersten Gewerk nasse Räume darunter zu bekommen. Die Fachleute der Mitgliedsbetriebe der Dachdecker-Innung Herford bewahren auch während eines Lockdowns vor Folgeschäden.