Zusätzlich zur Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten hat jeder Betrieb mit Mitarbeitenden laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 die Pflicht, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefahr eher mehr. Zudem sollte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Daher bietet die Dachdecker-Innung Herford wieder ein Auffrischungsseminar für Brandschutzhelfer an.
Das nächste Brandschutzhelfer-Seminar ist geplant für Donnerstag, 16. Februar 2023, von 14 bis ca. 18 Uhr im Handwerksbildungszentrum Lübbecke mit maximal 15 Teilnehmenden aus Innungsbetrieben. Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein ASR A2.2-
Zertifikat. Anmeldungen werden im HBZ Lübbecke bis zum 1. Februar 2023 entgegengenommen per E-Mail.