Neue Kooperation für Klimaschutz

Der Klimaschutz und die schrittweise Reduzierung des C02-Ausstoßes sind zu einer besonderen gesellschaftlichen Herausforderung geworden. Für den Kreis Herford gibt es daher eine neue Kooperation für Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Vereinbart wurde sie kürzlich von der Dachdecker-Innung Herford und der Innung für Elektrotechnik Herford.

Eine Kooperation für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind die Dachdecker-Innung Herford und die Innung für Elektrotechnik Herford eingegangen: Obermeister Stefan Lewe (2. v. r.) unterzeichnete für die Dachdecker-Innungsbetriebe, Obermeister Marco Konrad (2. v. l.) für die Innungsbetriebe des Elektrohandwerks die Vereinbarung – im Beisein ihrer Stellvertreter Elektromeister Marco Bergmeyer (Mitte) und der Dachdeckermeister Frank-Jörg Warnke (l.) und Jörg Palsbröker (r.). Foto: Christian Weber

„Wir wollen gemeinsam die Energiewende trotz des aktuellen Fachkräftemangels voranbringen“, so Stefan Lewe, Obermeister der heimischen Dachdecker. „Deshalb haben wir nunmehr eine gewerkeübergreifende Kooperation für die Nutzung der Solartechnik auf Innungsebene beschlossen“, ergänzt Marco Konrad als Obermeister der Innung des Elektro-Handwerks. Damit setzen die beiden Innungen im Kreis Herford kurzfristig aktiv um, was vom nordrhein-westfälischen Dachdeckerhandwerk und dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW Ende März initiiert worden ist.

Mit der Kooperation für Klimaschutz und Nachhaltigkeit soll die Planung und Realisierung von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung vorangetrieben werden. Das umfassende Fachwissen der beteiligten Handwerksbereiche hat zum Ziel, die dezentrale Stromerzeugung zu beschleunigen und für den Auftraggeber zu vereinfachen, verdeutlichen die beiden Obermeister. Erreicht wird dies durch ein gemeinsam erarbeitetes Weiterbildungskonzept und die Koordination der einzelnen Arbeitsschritte.

Während die Dachdecker-Innungsbetriebe die Planung und Montage der Solarmodule auf dem Dach (und zunehmend an Fassaden) übernehmen, erfolgt die Übergabe an das Elektrohandwerk ab dem Wechselrichter, in dem der von den Modulen erzeugte Gleichstrom in einen „netzgeeigneten“ 230-V-Wechselstrom umgewandelt wird. Danach kann der autark erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder selbst gespeichert und genutzt werden. Die beschlossene Zusammenarbeit erleichtert Planern und Auftraggebern wie Immobilienbesitzern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen eine reibungslose und beschleunigte Umsetzung, da sich die beteiligten Gewerke untereinander abstimmen.

Nach aktuellem Stand sind 80 Prozent aller Dachflächen in Deutschland, die für Solaranlagen geeignet wären, noch ungenutzt. Besonders attraktiv wurde der „Einstieg“ in die Solarstromerzeugung durch den von der Bundesregierung per 1. Januar 2023 beschlossenen neuen Mehrwertsteuersatz von null Prozent für alle wesentlichen Komponenten und Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Realisation der meisten Photovoltaik-Anlagen. Der Preis für den Auftraggeber verringert sich somit um 19 Prozent – also die Höhe des bisherigen Mehrwertsteuersatzes.

Aber auch noch etwas anderes wird durch die Zusammenarbeit der beiden heimischen Innungen deutlich, die beide einen Fachkräftemangel feststellen: Dachdecker- und Elektro-Handwerk sind für den Klimaschutz relevante Arbeitsbereiche. Dem Handwerker-Nachwuchs können sie daher eine sichere Zukunftsperspektive bieten, die in anderen Wirtschaftsbereichen so nicht mehr gegeben ist, sind sich Stefan Lewe und Marco Konrad sicher.

Photovoltaik-Strategie: Das Dachdeckerhandwerk hilft mit

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Ausbau von Solarenergie auf Dächern als wichtigen Bestandteil der Energiewende flächendeckend voranzutreiben, begrüßt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ausdrücklich. Allerdings möchte der Dachdeckerverband noch einige Aspekte ergänzt wissen. Das betrifft zum Beispiel klare Regelungen beim Einsatz von PV-Anlagen, eine verbesserte Förderlandschaft sowie eine Vereinheitlichung der Brandschutzregelungen in den Landesbauordnungen. Diese Forderungen hat der ZVDH im Rahmen der Verbändeanhörung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebracht.

Keine PV-Anlage auf unsanierten Dächern
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx erläutert: „Wir beobachten derzeit, dass vielfach PV-Anlagen auf unsanierten Dächern montiert werden. Natürlich ist es grundsätzlich gut, den Zubau von Solarenergie zu steigern, aber eine aktuelle Umfrage unseres Verbands unter 7.000 Innungsbetrieben zeigt, dass 60 % der Befragten bereits Schäden an Dächern durch fehlerhafte Montage von PV-Anlagen beseitigt haben. Ein Teil dieser Schäden entsteht auch dadurch, dass die Montage der Solaranlage auf bauphysikalisch nicht geeigneten Unterkonstruktionen erfolgt.“ Weiterhin müsse man davon ausgehen, dass unsanierte Dächer vor Ablauf der Amortisationszeit von 20 Jahren saniert werden müssen. „Die vorhandene PV-Anlage muss dann abgebaut und während der Sanierungszeit außer Betrieb genommen werden. Dadurch entstehen für den Bauherrn unnötige Zusatzkosten, die in vielen Fällen durch gleichzeitige Sanierung und Errichtung einer Solaranlage vermieden werden könnten.“

Kombi-Förderung ist der bessere Weg
Viele Bauwillige planen nach erfolgter Dachsanierung auch eine Solaranlage auf ihr Dach anzubringen. Leider werden diese Vorhaben derzeit oft nicht durchgeführt oder aufgeschoben, weil sie wegen steigender Baupreise und höherer Zinsen nicht mehr bezahlbar sind. „Aktuell beobachten wir bei unseren Betrieben eine zunehmende Stornierungswelle derartiger Kombiaufträge. Hinzu kommt, dass die BEG-Förderung für die Sanierung von Dächern im letzten Jahr von 20 % auf 15 % reduziert wurde,“ so Marx. Eine Lösung könne sein, durch einen erhöhten BEG-Fördersatz einen Anreiz für die Kombination Dachsanierung und PV-Anlage zu schaffen. Der Klimaeffekt werde besonders bei einer Langzeitbetrachtung deutlich. Dazu hatte der ZVDH bereits 2021 eine Studie beim Münchener Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in Auftrag gegeben, mit der aufgezeigt wird, welche CO2-Einspareffekte über einen längeren Zeitraum entstehen, wenn Solaranlagen gleichzeitig mit einer Sanierungsinitiative bei Dächern forciert werden.

Landesbauordnungen vereinheitlichen
Der Brandschutz auf Dächern mit PV-Anlagen ist ein weiteres Thema für den Hochlauf des Zubaus. Wichtig ist dabei für die installierenden Handwerksbetriebe, dass die Regelungen zum Brandschutz möglichst einheitlich sind. Die Empfehlung der Bundesbauminister-Konferenz (BMK), in allen Landesbauordnungen gleiche Sicherheitsabstände für PV-Anlagen von Dachrändern festzulegen, begrüßt der ZVDH daher ausdrücklich und setzt sich für einen flächendeckende Umsetzung des BMK-Beschlusses ein.

Safe the date: Innungsversammlung am 20. April 2023

Die Dachdecker-Innung Herford lädt ein zur Innungsversammlung am Donnerstag, 20. April 2023, im Hotel Freihof (Herforder Str. 118, 32120 Hiddenhausen). Die Versammlung beginnt um 18 Uhr. Obermeister Stefan Lewe bittet um zahlreiches Erscheinen und eine Anmeldung bis spätestens 13. April 2023, da auch ein Imbiss gereicht werden soll. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem „Präventionsberatung durch Dienstleister“ und Berichte vom Obermeister wie auch vom Lehrlingswart.

Seminar für Brandschutzhelfer am 16. Februar

Zusätzlich zur Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten hat jeder Betrieb mit Mitarbeitenden laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 die Pflicht, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in  ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefahr eher mehr. Zudem sollte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Daher bietet die Dachdecker-Innung Herford wieder ein Auffrischungsseminar für Brandschutzhelfer an.

Das nächste Brandschutzhelfer-Seminar ist geplant für Donnerstag, 16. Februar 2023, von 14 bis ca. 18 Uhr im Handwerksbildungszentrum Lübbecke mit maximal 15 Teilnehmenden aus Innungsbetrieben. Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein ASR A2.2-
Zertifikat. Anmeldungen werden im HBZ Lübbecke bis zum 1. Februar 2023 entgegengenommen per E-Mail.

Erstschulung für Asbest-Sachkundenachweis

Die Dachdecker-Innung Herford sowie die Fachinnung für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Minden bieten eine Erstschulung der Asbestsachkunde nach TRGS 519 an. Die Schulung findet statt von Montag, 30. Januar 2023 (von 8 bis ca. 15.30 Uhr), bis
Dienstag, 31. Januar 2023 (von 8 bis ca. 14 Uhr), in der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland, Rote Mühle 19, 32312 Lübbecke. Anmeldungen für die kostenpflichtige Schulung sollten schnellstmöglich bei den Geschäftstellen der beiden Innungen erfolgen, da eine rege Nachfrage zu erwarten ist (Tel. 05741/30187-15).

Erörtert werden in der Erstschulung unter anderem die Themenbereiche Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten durch Asbest sowie Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement, das Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht.